Jahres-Hauptversammlung am 08.10.2021

 

Der Termin für die erste Jahres-Hauptversammlung von Grün-Weiß Amisia Rheine steht fest.

Der Vorstand um unseren Vorsitzenden Klaus Bönninghoff (Bild) lädt ein am

         Datum:    Freitag, 08. Oktober 2021

         Uhrzeit:   19.00 Uhr

         Ort:          Vereinseigener Saal im Auto-Deters-Stadion

                          Haselweg 8

                          48429 Rheine

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

  1. Begrüßung
  2. Berichte der Abteilungsleiter und Kassenprüfer
  3. Wahlen
  4. Abstimmung über Satzungsänderung (siehe unten stehende Ausführung)
  5. Anträge zur Tagesordnung von Mitgliedern
  6. Informationen über geplante Projekte im Verein
  7. Verschiedenes 

 

Anhang zu Punkt 4: Abstimmung über Satzungsänderungen

Änderung der aktuellen Vereinsatzung § 7 Beiträge, Absatz 2

Aktueller Wortlaut:

„Mitgliedsbeiträge und abteilungsspezifische Beiträge sind je zur Hälfte zum 1. 1. und 1. 7. eines Jahres fällig und werden zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. anteilig eingezogen. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Arbeitsstunden sowie die Höhe und Fälligkeit der Umlagen entscheidet die Mitgliederversammlung.

Umlagen können maximal bis zum dreifachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden. Über Höhe und Fälligkeit der übrigen Beiträge und Gebühren entscheidet der geschäftsführende Vorstand.“

Neuer Wortlaut:

„Mitgliedsbeiträge und abteilungsspezifische Beiträge sind je zur Hälfte zum 1. 1. und 1. 7. eines Jahres fällig und werden zum 01.02., 01.05., 01.08. und 01.11. anteilig eingezogen. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge und der Arbeitsstunden sowie die Höhe und Fälligkeit der Umlagen entscheidet die Mitgliederversammlung.

Umlagen können maximal in Höhe eines zusätzlichen, jährlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden. Über Höhe und Fälligkeit der übrigen Beiträge und Gebühren entscheidet der geschäftsführende Vorstand.“

 

Jedes Mitglied, das dem Verein seit mindestens einem Jahr angehört, ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres stimmberechtigt.

 

Die Veranstaltung darf nur von immunisierten oder getesteten Personen (Anti-Gen-Schnelltest, max. 24 Stunden alt) besucht werden. Ein entsprechender Nachweis ist im Eingangsbereich, beim Eintragen in die Anwesenheitsliste, unaufgefordert zu erbringen.