Ab sofort gilt im Amateursport die 2G-Regelung auf den Sportanlagen

 

Gemäß der aktuell gültigen Corona-Schutzverordnung, die seit dem 24.11.2021 Gültigkeit besitzt, gilt auf allen Sportplätzen und Turnhallen im Amateursport die sogenannte 2G-Regelung.

Das heißt im Klartext: Zutritt zu den Sportstätten erhalten nur Personen, die vollständig geimpft oder genesen sind.

Der entsprechende Nachweis wird an Spieltagen am Eingang kontrolliert, wozu ebenfalls ein gültiger Personalausweis mitzubringen ist. Aus diesem Grund bitten wir zu Heimspielen der I. Mannschaft frühzeitig auf das Gelände zu kommen, damit Wartezeiten im Eingangsbereich verhindert werden. 

Wir sind als Verein zu dieser Maßnahme gezwungen, daher bitten wir für die Umsetzung um Verständnis. 

 

Der Vorstand